Hausordnung
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
- Anfüttern der Fische ist nicht gestattet!
- Angeln mit lebendigen Köderfischen ist ebenfalls nicht erlaubt.
- Gefangene Fische müssen mit einem Unterfangkescher aus dem Gewässer entnommen und ordnungsgemäß getötet werden.
- Gefangene Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden, bei nicht Einhaltung werden 50€ eingehoben.
- Die Fische müssen vor dem Ausnehmen gewogen werden.
- Der Schlachtplatz ist immer sauber zu verlassen!
- Für Schäden, die der Angler sich selbst, der Anlage oder anderen Personen zufügt, ist er selbst verantwortlich und haftbar. Eltern haften für ihre Kinder.
- Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt und wird sofort zur Anzeige gebracht. Außerdem wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,- € erhoben und die Person erhält Hausverbot.
- Bei Verstoß gegen diese Hausordnung kann man von der Angelteichanlage verwiesen werden.